Testament

Die Regelung der eigenen Hinterlassenschaften

Das Erbe wird über das BGB geregelt. Sofern keine persönlichen Verfügungen vorliegen, gilt die gesetzliche Erbfolge. Hierbei werden zuerst die Erben erster Ordnung bedacht (Kinder und Enkelkinder), danach kommen die Erben zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen sowie geschiedene Ehepartner) und dritter Ordnung (Großeltern, Onkel, Tanten, Cousinen und Cousins). Für Ehepartner gelten Sonderregelungen.

Das Testament

Mit diesem Dokument bestimmen Sie den Verbleib Ihrer Hinterlassenschaften: Ihr persönliches Erbe. Das Testament muss handschriftlich verfasst, mit vollem Namenszug unterschrieben sowie mit Datum und Ortsangabe versehen werden. Um später eventuelle Unklarheiten zu vermeiden, ist hier eine Beratung, z. B. durch einen Rechtanwalt oder Notar, sinnvoll. Diese Dienstleistung ist zwar nicht kostenfrei, kann aber Missverständnisse ausschließen und für Sicherheit sorgen.

Bitte beachten Sie:
Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

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