Patientenverfügung

Selbstbestimmung im Krankheitsfall

Die Patientenverfügung legt als gesetzlich anerkanntes Dokument die medizinische Versorgung in der letzten Lebensphase fest. Sie ist für Ärzte und Angehörige bindend, falls die eigene Willensfähigkeit durch einen Unfall oder eine Krankheit verloren geht.

Die Erklärung enthält Ihre verbindlichen Informationen über die Einleitung und Unterlassung von medizinischen Behandlungen. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder ggf. auch von einem Rechtsbeistand persönlich beraten, um eventuelle Unklarheiten auszuschließen. Sprechen Sie auch mit Ihren Angehörigen, damit sie auf Ihre Willenserklärung im Ernstfall vorbereitet sind. Hilfreich ist es außerdem, Ihre Vorstellungen über ein Leben in Würde festzuhalten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

Ratgeber Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
www.bmj.de/patientenverfuegung.html

Ratgeber Deutsche Bischofskonferenz
www.ekd.de

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